Allgemeine Geschäftsbedingungen der Moldenhauer-Telekommunikation, Version vom 18. Februar 2005
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Geltungsbereich:
Ausschließlich für den Handel zwischen der Firma Moldenhauer-Telekommunikation, nachfolgend M-TK genannt, und dem Endabnehmer.
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.
Unsere Angebote sind - sofern nicht anders vereinbart- stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.
Die Preise in dieser Preisliste sind unverbindlich empfohlene Verkaufspreise inklusive der derzeit gültigen ges. MwSt. Sie verstehen sich unfrei, zzgl. Verpackung, Versand, sofern nicht anders vereinbart. Preisänderungen während der Laufzeit unseres Kataloges behalten wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in der Preisstellung bleiben uns vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Anrechnung.
Die Ware wird in der Beschaffenheit und Ausführung geliefert, die zur Zeit der Lieferung der M-TK üblich ist. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Wahl der Versandart und der Spedition bleibt M-TK überlassen. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmangel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen- jeweils auch bei unseren Vorlieferanten- sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferung gehören, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als acht Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall beiderseitig ausgeschlossen. Transportschäden müssen sofort der Post, bzw. dem Spediteur, sowie der M-TK gemeldet werden.
Die Belieferungen erfolgen gegen Vorauskasse, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise bar zu zahlen. Schecks und Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel hereingenommen. Bei Überschreitung des Zahlungstermines behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Alle Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen. Nach Vertragsabschluß uns bekannt werdende Umstände, die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zur Folge. Für noch vorliegende unausgeführte Lieferungsverträge können wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen bzw. unter Ausschluss irgendwelcher Schadenersatzansprüche gegen uns vom Vertrag zurücktreten.
Rücksendungen werden von uns nur innerhalb von 14 Tagen ab Versand bei uns akzeptiert; die Ware muß original verpackt (nicht geöffnete Verpackung) und unbenutzt (nicht beschädigt oder verändert) sein!. Die Rücksendung hat ausreichend freigemacht und in einwandfreiem Zustand (Verpackung) zu erfolgen; unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Sonderbestellungen, auf Bestellung gefertigte Artikel und Anfertigungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Liegt der Rechnungsbetrag incl. Versandkosten über 40 Euro, übernehmen wir die Kosten für den Rücktransport: es werden nicht die tätsächlich angefallenen Kosten, sondern der zu Zeitpunkt der Rücksendung günstigste Betrag (auch anderer Paketdienste) für die Rücksendung von Waren erstattet.
a) Garantie: 24 Monate, beginnend mit der
Auslieferung der Ware (Datum der Absendung durch uns).
b) Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Mängel
nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden. Die
Geltendmachung jedweder Mängel ist nach Ablauf von 10 Tagen seit Empfang der
Ware ausgeschlossen (Ausschlußfrist). Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig
verpackt und ausreichend freigemacht an uns zur Überprüfung zu übersenden,
unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Bei berechtigten und rechtzeitigen
Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, kostenlosen
Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware.
Schadenersatzansprüche jedweder Art- einschließlich solcher wegen angeblich
verspäteter Lieferung - sind ausgeschlossen.
c) Sonderbestellungen: Waren, welche von uns nicht im aktuellen Katalog oder aus
aktuellen Katalogergänzungsblättern als Serienartikel angeboten werden, gelten
als Sonderbestellungen. Für sie ist jede Art der Gewährleistung
ausgeschlossen.
a) Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich
unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers
aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer- einschließlich der Einlösung
gegebener Schecks - bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer
vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
unserer Saldoforderung.
b) Ein Eigentumserwerb des Käufers an die Vorbehaltsware gemäß 950 BGB im
Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist
ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das
Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch
den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu: im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der
Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst
das gleiche wie bei der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne
dieser Bedingungen.
c) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und
soweit dieser Weiterverkauf in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt.
d) Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird
bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne
oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft
wird. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer, zusammen mit anderen,
uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft
wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als an uns abgetreten, das dem zur
Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis unseres Eigentums oder
Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den
Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer
ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt.
Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers
unberührt. Wir werden aber die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen
hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem
Schuldner die Abtretung an uns anzuzeigen.
e) Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der vollen
Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne
weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die
abgetretene Forderung dem Käufer zusteht.
f) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderung
insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückgabe
verpflichtet.
g) Gerät der Käufe mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag. Im Falle des Verzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus
anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich
diejenige Vorbehaltsware, wegen welcher der Zahlungsverzug eingetreten ist,
nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch diese Rückforderung bleibt
ohne Einfluß auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses.
Erfüllungsort ist für beide Teile nach Wahl des Gläubigers Flörsheim, Gerichtsstand Wiesbaden.
Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden im Rahmen von Geschäftskarteien gespeichert.